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   BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12 (EP)   

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BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12 (EP) (https://dejure.org/2014,13180)
BPatG, Entscheidung vom 18.02.2014 - 3 Ni 28/12 (EP) (https://dejure.org/2014,13180)
BPatG, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 3 Ni 28/12 (EP) (https://dejure.org/2014,13180)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Denn diese Entscheidung weist in Folge der Olanzapin -Entscheidung darauf hin, dass es entscheidend sei, die streitpatentgemäße Verbindung ohne Weiteres in die Hand zu bekommen (vgl. BGH GRUR 2009, 382, Rn. 27, 28 - Olanzapin (Juris-Version); BGH GRUR 2010, 123, Rn. 31, 32, 35 - Escitalopram).

    Hierin liegt mithin im Sinn ständiger Rechtsprechung des BGH ein "Bonus-Effekt", der nichts daran ändert, dass das Streitpatent insoweit dem Fachmann keine andere Lehre zur Behandlung der Motoneuronerkrankung ALS gibt als sie ihm im Stand der Technik gemäß NiK2 / NiK2a bereits gegeben worden ist, und der daher für die Bejahung erfinderischer Tätigkeit nicht herangezogen werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 123, 127 Rn. 41 - Escitalopram; BGH GRUR 2009, 936, 938 Rn. 22 - Heizer; Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl., § 4 Rn. 158 m. w. N.).

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Denn die Ausführungen in diesem Beispiel legen die Herstellung einer in dieser Druckschrift als bevorzugt beschriebenen Verbindung dar, schließen aber nicht Riluzol als zur Offenbarung der NiK2 / NiK2a gehörend aus, da für die Bestimmung des Gesamtinhalts der Vorveröffentlichung zu beachten ist, dass ein weiter zu verstehender Sinngehalt der Patentansprüche nicht auf Ausführungsformen eingeschränkt ist, auf die sich die Beschreibung und die Ausführungsbeispiele des Patents ausschließlich beziehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 309, 1. Ls. - Schussfädentransport; BGH, GRUR 2004, 1023, 1. Ls. - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).

    Dies gilt insbesondere, da der NiK2 / NiK2a nicht zu entnehmen ist, dass das unter die allgemeine Formel des Patentanspruchs 1 fallende Riluzol für die Behandlung von ALS nicht geeignet sei (vgl. BGH GRUR 2007, 309, 1. Ls. - Schussfädentransport).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Der Hinweis der Beklagten auf die BGH-Entscheidung Olanzapin kann nicht durchgreifen, da Riluzol dem Fachmann als übliche Verwirklichungsform der genannten allgemeinen Formel geläufig ist, so dass sich Riluzol ihm sofort als jedenfalls auch gemeint aufdrängt (vgl. BGH, GRUR 2009, 382, Rn. 28 - Olanzapin (Juris-Version)).

    Denn diese Entscheidung weist in Folge der Olanzapin -Entscheidung darauf hin, dass es entscheidend sei, die streitpatentgemäße Verbindung ohne Weiteres in die Hand zu bekommen (vgl. BGH GRUR 2009, 382, Rn. 27, 28 - Olanzapin (Juris-Version); BGH GRUR 2010, 123, Rn. 31, 32, 35 - Escitalopram).

  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Hierin liegt mithin im Sinn ständiger Rechtsprechung des BGH ein "Bonus-Effekt", der nichts daran ändert, dass das Streitpatent insoweit dem Fachmann keine andere Lehre zur Behandlung der Motoneuronerkrankung ALS gibt als sie ihm im Stand der Technik gemäß NiK2 / NiK2a bereits gegeben worden ist, und der daher für die Bejahung erfinderischer Tätigkeit nicht herangezogen werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 123, 127 Rn. 41 - Escitalopram; BGH GRUR 2009, 936, 938 Rn. 22 - Heizer; Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl., § 4 Rn. 158 m. w. N.).
  • EuG, 16.12.1999 - T-158/96

    Acciaierie di Bolzano / Kommission

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Ein Wirkungsnachweis ist im Übrigen entgegen der Auffassung der Beklagten, die sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des europäischen Patentamts - in der mündlichen Verhandlung wurde insbesondere auf T 609/02 und T 158/96 verwiesen - vertritt, zum Nachweis einer medizinischen Indikation, wie sie in der NiK2 / NiK2a für die Benzothiazolaminderivate der allgemeinen Formel des Patentanspruchs 1 im Zusammenhang mit einer medizinischen Indikation beschrieben wird, nicht erforderlich.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent in der Reihenfolge Hauptantrag und Hilfsantrag verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsvermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent in der Reihenfolge Hauptantrag und Hilfsantrag verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsvermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent in der Reihenfolge Hauptantrag und Hilfsantrag verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsvermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Denn die Ausführungen in diesem Beispiel legen die Herstellung einer in dieser Druckschrift als bevorzugt beschriebenen Verbindung dar, schließen aber nicht Riluzol als zur Offenbarung der NiK2 / NiK2a gehörend aus, da für die Bestimmung des Gesamtinhalts der Vorveröffentlichung zu beachten ist, dass ein weiter zu verstehender Sinngehalt der Patentansprüche nicht auf Ausführungsformen eingeschränkt ist, auf die sich die Beschreibung und die Ausführungsbeispiele des Patents ausschließlich beziehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 309, 1. Ls. - Schussfädentransport; BGH, GRUR 2004, 1023, 1. Ls. - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 28/12
    Dabei setzt die Neuheit einer medizinischen Indikation voraus, dass die Verwendung des Arzneimittels in der Art seiner Anwendung oder für sein medizinisches Einsatzgebiet noch nicht als wirksam oder zumindest erfolgversprechend vorbeschrieben oder vorbenutzt ist (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rn. 93 bis 96, 157 Teilpunkt i) und 177; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 3 Rn. 134 und 165; Benkard/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 3 Rn. 20, 91c; BGH, GRUR 2011, 999, 31, 33 - Memantin).
  • LG Düsseldorf, 19.10.2012 - 4b O 135/12

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen

    Die Verfügungsbeklagte zu 1) teilte auf die Abmahnung hin mit Schreiben vom 14. September 2012 mit, dass ihre Muttergesellschaft am 3. September 2012 eine Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht (3 Ni 28/12) eingereicht habe.
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